(...) Die Entscheidung über das Demonstrationsverbot in Brüssel liegt in der alleinigen Verantwortung des zuständigen Brüsseler Bürgermeisters Freddy Thielmans, der zwar einer Sozialistischen Partei angehört, seine Entscheidungen jedoch ohne vorherige Rücksprache mit Politikern anderer Nationen zu treffen scheint. (...)
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(...) die Sicht der Staatsanwaltschaft geben Sie selektiv und nur in einem Teil wieder, der die organisierte und fremdenfeindliche Militanz der Neonazis in der Region kleinreden soll. Die Staatsanwaltschaft spricht schon sehr deutlich von einem klaren Fall der Fremdenfeindlichkeit, meint aber zugleich, dass der Fall keine durchorganisierte Aktion der Rechtsextremisten wäre. (...)
(...) Es geht darum, unsere europäischen Partner und unsere internationalen Handelspartner davon zu überzeugen, gegenseitig auf Handelsbeschränkunegn zu verzichten. Derzeit können sie das Fleisch von geimpften Tieren eigentlich nur noch national zu Tierfutter verarbeiten und solange das so ist, wird es weiterhin großen Widerstand in der Branche gegen ein Impfprogramm geben. (...)
(...) Der Bürgermeister verbot die Demonstration, weil dort die terroristischen Aktivitäten von islamistischen Extremisten direkt in Verbindung gebracht werden sollten mit dem Islam als Religion. Ein belgisches Gericht teilte diese Einschätzung des Verbots, was belegt, dass der Bürgermeister sich wohl im Rahmen des geltenden Rechts bewegt. (...)
(...) Was die Versammlungsfreiheit und auch die Rede- und Meinungsfreiheit angeht, so genießen diese in Deutschland als im Grundgesetz verankerte Grundrechte mit guten Gründen einen besonders hohen Schutz. Sie dürfen nur durch oder aufgrund eines – verfassungsgemäßen – Gesetzes eingeschränkt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Jahn,