(...) Die Union hat jedoch klargestellt, dass sie die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens ansieht. Die Privilegierung der Ehe gegenüber der nichtehelichen Lebensgemeinschaft folgt aus den Vorgaben unseres Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. Der sachliche Schutzbereich des Art.6 Abs.1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". (...)
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(...) Den vom Lebenspartnerschaftsgesetz vorgezeichneten Weg der weiteren Anpassung setzt die Große Koalition aber nicht weiter fort. Es muss auch künftig eine klare Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft geben. (...)
Sehr geehrte Damen Cooberg,
(...) Die Privilegierung der Ehe folgt nicht aus unseren Überzeugungen, sondern schon aus dem Grundgesetz, namentlich aus Art. 6 GG. (...)

(...) In der ersten Novemberwoche haben Bundesfinanzminister Peer Steinbrück & der hessische Ministerpräsident Roland Koch in der Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer eine Einigung erzielt. Wir konnten viele wichtige inhaltliche Anliegen, wie die Verknüpfung der Verschonung von Betriebsvermögen mit dem Arbeitsplatzerhalt oder die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Eheleuten durchsetzen. (...)
(...) Unstreitig wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft seither durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt. Dennoch gibt es, wie eine Plenardebatte im Deutschen Bundestag jüngst bestätigte, in den Reihen unseres derzeitigen Koalitionspartners - insbesondere der CSU - leider eine Vielzahl von Abgeordneten, die sich unverändert für eine Privilegierung der Ehe aussprechen. (...)