(...) In Deutschland genießt die Meinungsfreiheit richtigerweise durch ihre Verankerung in Artikel 5 des Grundgesetzes einen sehr hohen Stellenwert. Das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht, seine Meinung frei äußern zu dürfen, wird vom Bundesverfassungsgericht als das "vornehmste Menschenrecht" bezeichnet. Es ist als eines der Kommunikationsgrundrechte für unser freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend. (...)
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(...) Die Entschädigung wird auf Antrag monatlich gewährt. Anspruch auf Erhalt der Opferrente in Höhe von 250 Euro haben alle politischen Häftlinge, die zwischen dem 08.05.1945 und dem 02.10.1990 rechtsstaatswidrig insgesamt mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Voraussetzung ist die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit, die angenommen wird, wenn Alleinstehende weniger als 1035, Verheiratete weniger als 1380 Euro Einkommen haben. (...)
(...) Prinzipiell muss jede Einschränkung der Versammlungsfreiheit wohl begründet sein. Die Versammlungsfreiheit und das mit ihr einhergehende Recht der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung sind bedeutend für eine lebendige, pluralistische Demokratie. (...)
(...) Meiner Einschätzung nach ist die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus real und sehr ernst. Die Pflicht des demokratischen und freiheitlichen Staates ist, seine Bürger nach Maßgabe des Grundgesetzes so gut es geht zu schützen. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht überprüft zurzeit die rechtsstaatlichen Bedingungen, die eine Online Durchsuchung ermöglichen oder in welchen Fällen diese nicht gegeben sind. Ich bin jedenfalls dankbar, dass wir die Diskussion bis jetzt führen können, ohne unter dem Eindruck eines stattgefundenen Terroranschlags in unserem Lande stehen zu müssen. (...)
(...) Ich stehe für ein atomwaffenfreies Deutschland, weiß aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann. Alle Schritte der Abrüstung beruhen auf Abkommen und Vereinbarungen, die getroffen wurden oder noch werden müssen. (...)