(...) Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren darf nur zulässig sein, wenn es eine besondere Gefährdungslage gibt. Die Bundeswehr sollte dann ergänzend eingesetzt werden, wenn bestimmte Aufgaben von den üblichen Polizeikräften mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht hinreichend in den Griff zu bekommen sind. (...)
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(...) gleich vorweg, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass Wolfgang Schäuble mit seinem Nachdenken über Strategien gegen den Terrorismus an den Grundfesten unseres Rechtsstaates rüttelt. Ganz im Gegenteil – ich denke, dass der Bundesinnenminister nur seiner ureigensten Aufgabe nachgekommen ist, sich über unsere Sicherheit in Deutschland und den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung konkrete Gedanken zu machen. (...)
Sehr geehrte Frau Kalinowski,
(...) Eine generelle Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Inneren über die bereits bestehende Möglichkeit im Rahmen der Amtshilfe hinaus lehnt die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ab. Zwar verschwimmen die Grenzen zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit zusehends, jedoch können Polizeiaufgaben nicht vom Militär wahrgenommen werden. (...)
(...) Wie Sie wissen, stehen wir heute vor neuen globalen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus. Die Bedrohung macht nicht (mehr) an den Ländergrenzen halt, sondern findet im Innern statt, jedoch mit identischen Waffen bzw. (...)

(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2007, in der Sie mich nach dem aktuellen Stand gefragt haben. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es das Wehrrechtsänderungsgesetz bis jetzt noch nicht in die Parlamentarischen Beratungen geschafft hat. Das Bundesministerium der Verteidigung und die SPD-Bundestagsfraktion vertreten bezüglich einiger Artikel des Gesetzes noch unterschiedliche Auffassungen. (...)