(...) Nochmals: Das Töten von Verdächtigen ist eine schwere Straftat. Nach nationalem Recht, aber auch nach Völkerrecht ist das Töten von Verdächtigen strikt verboten. Das Töten von "Verdächtigen" war die Spezialität von Hitler, Stalin, Mao etc. (...)
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(...) Die LINKE ist nicht für Militäreinsätze sondern für Entwicklungszusammenarbeit. Der Außenminister ist leider der Auffassung, nur Militäreinsätze seien Ausdruck internationaler Verantwortung. Die Ablehnung völkerrechtswidriger Kriege ist nach dieser Auffassung nationalistischer Egoismus. (...)
(...) Ziel ist es vielmehr, bei dem erhärteten Verdacht auf schwere Verbrechen, wie Terrorismus, Kinderpornographie oder Menschenhandel den Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben. Den Eingriff in die Privatsphäre, den Online-Durchsuchungen zweifelsohne darstellen, halte ich in den oben genannten Fällen für mehr als gerechtfertigt. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung könnte man sich an bereits bestehenden Vorschriften, wie der Wohnraum- oder Telefonüberwachung orientieren. (...)
(...) Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil: es zeigt sich lediglich, dass die Union – abgesehen von dem zweifelhaften Wunsch, die Sicherheitsarchitektur Deutschlands grundlegend umzubauen – keine Konzepte hat, die sowohl der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus als auch dem Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gerecht werden. Die Möglichkeit der gezielten Tötung in Deutschland, des breiten Einsatzes der Bundeswehr im Innern, Kommunikationsverbote für Verdächtige wird es mit uns nicht geben. (...)
Sehr geehrter Herr Hey,
über die Antworten des Kollegen Schäuble gebe ich hier kein Urteil ab. Gerne beantworte ich aber selbst Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weioß
(...) Es gibt keine rechtliche Grauzone, wo der Innenminister sie gern sehen würde. Inzwischen scheint er ja auch von dieser Meinung und seiner Überlegung abgerückt zu sein, die gezielte Tötung von Gefährdern solle rechtlich geregelt werden. (...)