(...) Die Bundesregierung fordert von der chinesischen Regierung unmissverständlich Klarheit über die Vorgänge in Tibet. Ich halte es weiter für richtig und wichtig, im Einklang mit der internationalen Gemeinschaft und im Dialog mit China alles zu versuchen, um eine friedliche Lösung des Konflikts herbeizuführen. Ziel muss es sein, die Lage in Tibet schnellstmöglich zu befrieden und eine langfristige Perspektive für eine friedliche Entwicklung aufzuzeigen, in der die Tibeter ihre Kultur und Religion pflegen und entwickeln können. (...)
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(...) Die Gründung des Staates Kosovo ist ein Resultat der Auflösung des früheren Jugoslawiens. Uns Mitgliedern des Bundestages liegt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Vereinbarkeit der Unabhängigkeitserklärung seitens des Kosovos vor. Ich weiß, dass diese Position teilweise bestritten wird und eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht liegt. (...)
(...) Natürlich ist es Ihr gutes Recht Regierungsinformationen kritisch zu hinterfragen. Trotzdem kann ich ihre Zweifel an der offiziellen Darstellung der Ereignisse um 9/11 nicht nachvollziehen, da Sie sich auf zweifelhafte Internetquellen stützen (aus denen Sie ja komplette Abschnitte in Ihre Frage übernommen haben). Die im Internet verbreiteten Verschwörungstheorien, nach denen die US-Administration die Anschläge selbst geplant hätten, halte ich für unplausibel. (...)
(...) September war eine nationale Tragödie für die USA mit internationalen Auswirkungen. Dennoch ist die Untersuchung der Ereignisse Aufgabe der USA, denn sie geschahen in deren Hoheitsbereich. Die USA trieben und treiben dies ja gewissenhaft voran - allein der Bericht der Untersuchungskommission des US-Kongresses von 2004 umfasst fast 600 Seiten und behandelt das Thema sehr ausführlich. (...)
(...) Es gibt für mich keine Veranlassung, daran zu zweifeln, dass ein entsetzlicher terroristischer Akt am 11. September 2001 durchgeführt worden ist. (...)
(...) Sie haben recht, wenn sie feststellen, dass sich beim Vertrag von Lissabon im Vergleich zum Verfassungsvertrag nicht viel geändert hat. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Vertrag von Lissabon, wie bereits zuvor der Verfassungsvertrag, für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Institutionen notwendig ist. (...)