eine reine Anbindehaltung lehne ich ab, eine Kombihaltung, wo es nötig ist, befürworte ich hingegen.
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Natürlich werden wir als SPD-Fraktion im Bundestag versuchen, in den parlamentarischen Beratungen noch die ein oder andere weitere Verbesserung für den Tierschutz zu erreichen.
Insbesondere auf Drängen Deutschlands hat die EU beschlossen, die Ausfuhrerstattung für lebende Rinder in Drittländer ersatzlos zu streichen.
Wir haben in dieser Wahlperiode konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.