Aktuell exportiert die Landwirtschaft mehrheitlich das, was sie produziert. Und alles was wir nicht (mehr) produzieren, importieren wir nach Deutschland. Auf Dauer ein schlechtes und teures Modell. Besonders die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Ernährungswirtschaft in Brandenburg und in gesamt Deutschland ist.
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Für das Halten der in § 11 TierSchG genannten Tiere bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Im Übrigen sieht das TierSchG im Falle gewisser Zuwiderhandlungen entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften vor.
Wir arbeiten aktuell an einer Reform des Tierschutzgesetzes. Viele Ihrer Forderungen greifen wir darin auf und setzen sie um.
Als Ampel-Koalition haben wir bereits einiges erreicht, um den Tierschutz bei Tiertransporten zu verbessern.
Zudem wurde mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt. Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um entlaufene oder ausgesetzte Tiere schneller zu identifizieren und ihre Besitzer*innen ausfindig zu machen.
Mein Ziel ist eindeutig, dass sich die Haltungsformen an die Tiere anpassen und nicht die Tiere an die Haltungsform angepasst werden.