(...) das deutsche Grundgesetz ist die Verfassung der Deutschen und damit legitime rechtliche und politische Grundordnung. Wie Sie schon richtig festgestellt haben, wurde das Grundgesetz im Auftrag der westlichen Besatzungsmächte erarbeitet und vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen angenommen und galt im Jahr 1949 als Zwischenlösung. (...)
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(...) 23 Grundgesetz (alte Fassung) am 3. Oktober 1990 wiederhergestellt worden war, wurde die Bezeichnung "Grundgesetz" für die Verfassung des vereinigten Deutschland beibehalten. Das Grundgesetz gilt durch die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl im Jahr 1990 als vom Volk bestätigt und ist somit die endgültige Verfassung des vereinigten Deutschland. (...)
(...) Sie nehmen den Ärztinnen und Ärzten letztlich jeden Anreiz, über höhere Vergütungen auch Qualitätsverbesserungen in der Versorgung durchzusetzen. Aus meiner Sicht täte die Bundesregierung aber gut daran, das 2009 geschaffene faktische Monopol des Hausarztverbandes bei der Vertragsschließung mit den Kassen wieder abzuschaffen. (...)
(...) Im Gegenteil: wir wissen, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, um eine gute und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte auch künftig sicherzustellen. (...) Hierzu gehört auch, dass verstärkt von Hausärzten erbrachte Leistungen wie der Hausbesuch oder generell auch die sprechende Medizin adäquat honoriert werden. (...)
(...) Die Attraktivität des Hausarztberufs insgesamt muss verbessert werden. Das ist nicht allein Aufgabe der Politik. (...)
(...) Die Frage, ob ein pharmazeutischer Unternehmer einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels gestellt hat, muss vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertraulich behandelt werden. Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen während des Verwaltungsverfahrens nach § 30 des Verwaltungsverfahrengesetes von der Behörde nicht offen gelegt werden. (...)