(...) Die Haftungsfrage ist eine der Probleme, die bei der Einführung und Etablierung der Atomenergie in Deutschland ähnlich wie die Frage der Entsorgung keine ausreichende Beachtung bekommen hat. Zwar ist die Haftung geregelt, aber wie Sie zu Recht erwähnen, auf einem geradezu lächerlichen Niveau. (...)
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(...) Ich stimme Ihnen zu, dass die Haftungsregelungen für Atomkraftwerke in Deutschland völlig unzureichend sind. Müssten die AKW-Betreiber die Risiken, inklusive eines „Super-Gaus“, versichern, wäre Atomstrom unbezahlbar. (...)
(...) Sollte die Risikoanalyse ergeben, dass die Sicherheitsanforderungen verschärft werden müssen, um einen sicheren Betrieb der KKW zu gewährleisten, dann wird dies geschehen. Sollten deutsche KKW diese Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, dann müssen sie entweder nachgerüstet werden, oder sie werden abgeschaltet. (...)
(...) Die geltenden deutschen Haftungsregelungen für Kernkraftwerke (KKW) sind sehr streng: Nach deutschem Recht haftet der Inhaber einer kerntechnischen Anlage summenmäßig unbegrenzt grundsätzlich für alle Schäden, die auf einem von einer Kernanlage ausgehenden nuklearen Ereignis beruhen. Die Haftung ist als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung ausgestaltet, d.h. (...)
(...) Der Ausstieg aus der Kernkraft und der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien waren bereits Grundlage unseres im Herbst 2010 verabschiedeten Energiekonzepts. Schon vor Fukushima haben wir ein umfassendes, beispielloses Energiekonzept mit Daten, Fakten und verlässlichen Zielen entwickelt. (...)
(...) Um Ihre Fragen also konkret zu beantworten. Ein Ja zur UN-Sicherheitsratsresolution bedeutet kein Ja zum Entsenden eigener Soldaten. Und „Nein“ ich bin nicht für den Einsatz deutscher Soldaten, halte aber die Maßnahmen der Alliierten angesichts der Lage in Libyen für gerechtfertigt. (...)