(...) Die Wahrung der Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit ist für die Union eine Grundbedingung für einen Beitritt zur Wertegemeinschaft Europäische Union, ohne Wenn und Aber. Solange die Regierung Erdogan ihren Ankündigungen zur substanziellen Stärkung der Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit nicht nachkommt, kommt die Türkei nicht auch nur in die Nähe der erforderlichen europäischen Standards. (...)
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(...) meine Partei setzt sich für die Wiederbelebung und Fortsetzung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ein. Diese Verhandlungen müssen allerdings entlang klarer demokratischer und menschenrechtlicher Kriterien geführt werden. (...)
(...) Gerade im Bereich der Grundrechte, wie Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit, gibt es noch starken Reformbedarf. Die Regierung Erdogan muss sich durch ihr Handeln klar zu den liberalen Werten der europäischen Union bekennen und das Reformtempo deutlich erhöhen. Das Parlament hat hierzu im März einen kritischen Bericht verabschiedet, der die türkische Regierung auffordert, eine Verbesserung der Grundrechte schnellstmöglich herbeizuführen. (...)
(...) Insofern ist sehr darauf zu drängen, dass die sogenannte Pränataldiagnostik nicht zwingend durchgeführt wird, denn ungeborene Kinder können nur in den wenigsten Fällen behandelt werden. Fast immer geht es darum, voraussichtlich behindertes Leben schließlich zur Abtreibung freizugeben. (...)
(...) die Beantwortung Ihrer Frage nach möglichen Umweltschäden durch den Freisetzungsversuch gentechnisch veränderter Rüben der Fa. Monsanto in Schmarrie hat deshalb so lange gedauert, weil ich die Antwort des Umweltministeriums des Landes Niedersachsen abwarten musste. (...)
(...) Gesetzliche Grundlage für die Planung und Realisierung von größeren Bundesfernstraßenmaßnahmen (wie der Ausbau von Autobahnen) ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz des Bundes ist. Im aktuellen Bedarfsplan, der bis 2015 gilt, ist der achtstreifige Ausbau der A 2 lediglich von der Anschlussstelle (AS) Hannover-Herrenhausen bis zum Autobahndreieck Hannover/West und vom Autobahnkreuz Hannover/Ost bis zur AS Lehrte dem nachrangigen „Weiteren Bedarf" zugeordnet. (...)