
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Sehr geehrter Herr N.,
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(...) Das Luftmessnetz dient dabei der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichtigung verschiedener Belastungssituationen. Verkehrsmesstationen werden an verkehrsreichen Straßen betrieben, städtische Hintergrundstationen in Wohngebieten mit einer dichten Bebauung igne unmittelbaren Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquelle. (...)
(...) Das Luftmessnetz dient dabei der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichtigung verschiedener Belastungssituationen. Verkehrsmesstationen werden an verkehrsreichen Straßen betrieben, städtische Hintergrundstationen in Wohngebieten mit einer dichten Bebauung igne unmittelbaren Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquelle. (...)
(...) Das Luftmessnetz dient dabei der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichtigung verschiedener Belastungssituationen. Verkehrsmesstationen werden an verkehrsreichen Straßen betrieben, städtische Hintergrundstationen in Wohngebieten mit einer dichten Bebauung igne unmittelbaren Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquelle. (...)
(...) Das Luftmessnetz dient dabei der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichtigung verschiedener Belastungssituationen. Verkehrsmesstationen werden an verkehrsreichen Straßen betrieben, städtische Hintergrundstationen in Wohngebieten mit einer dichten Bebauung igne unmittelbaren Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquelle. (...)
(...) Voraussetzung für einen Sitzungsabbruch ist demnach, dass die Beschlussfähigkeit des Bundestages von einer Fraktion ausdrücklich angezweifelt und von der Sitzungsleitung formal festgestellt wird. Geschieht dies nicht, so wird die Beschlussfähigkeit des Bundestages vermutet. Mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 (BVerfGE 44, 308 ff.) beschäftigt. (...)