(...) aufgrund des sogen. Rettungsübernahmegesetzes ("Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes" = Artikel 3 des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes vom 7.4.2009) kann der Staat in mehreren Schritten die Kontrollmehrheit an staatlich unterstützten Finanzunternehmen erwerben. Erlangt er nicht mindestens 90% der Gesellschaftsanteile, etwa wegen Widerständen in der Hauptversammlung, folgt ein Enteignungsverfahren. (...)
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(...) Tagesordnung und Ergebnisse sind ebenso eingestuft. Aus Geheimhaltungsgründen dürfen demnach auch keine näheren Ausführungen zu Entscheidungen des Bundessicherheitsrats in Einzelfällen gemacht werden. Dies gilt auch im Hinblick auf den von Ihnen angesprochenen Fall. (...)
(...) Für die "junge Freiheit" ist seit geraumer Zeit neu beurteilt, wo sie im gesellschaftlichen Spektrum Positionsbeschreibungen und Kommentare abgibt. (...) Deshalb würde ich sie zur Meinungsbildung als notwendiges Äquivalent nicht ungenannt lassen, falls ich um eine solche Würdigung gebeten würde. (...)
(...) Tatsache ist, wie Sie völlig korrekt schreiben: Seit Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist am 30. 6.2011 haben wir kein anwendbares Wahlrecht mehr. Dies ist offenkundig ein sehr schwerwiegender Vorgang, da es sich beim Wahlrecht um einen essentiellen Bestandteil der Demokratie handelt. (...)
(...) Im Kern stehen wir für ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, in dem die Kreativen mehr und die Verwaltungen weniger zu sagen haben. Dazu bedarf es Mitspracherechte der Zuschauerinnen und Zuschauer, dazu braucht es mehr Sachverstand in den Rundfunkgremien und dazu ist auch die Zwei-Parteien-Autokratie zur Besetzung der Spitzenpositionen nach dem Parteienproporz aus SPD und CDU/CSU aufzulösen. (...)
(...) Dem Fraktionszwang habe ich mich wegen dieser Haltung auch bereits in der Vergangenheit bei den Themen „Eurostabilität“ und „Eurorettung“ entzogen und werde es wieder tun, wenn gegen jede rationale Bewertung der Lage und damit gegen die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entschieden werden soll. Ich verweise in dem Zusammenhang nur exemplarisch auf das Interview mit dem Chef des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, vom heutigen Tag, das in der Berliner Morgenpost erschienen ist. (...)