
(...) Die Möglichkeit, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben, soll nicht verpflichtend sein. Wer möchte, etwa weil er eine Erstattung erwartet, soll auch weiterhin seine Erklärung jährlich abgeben können. (...)
(...) Die Möglichkeit, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben, soll nicht verpflichtend sein. Wer möchte, etwa weil er eine Erstattung erwartet, soll auch weiterhin seine Erklärung jährlich abgeben können. (...)
(...) Die Fraktionen des Bayerischen Landtags erhalten - wie im Übrigen auch die des Bundestages und der anderen Landesparlamente - zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs Zuschüsse, deren Höhe vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgesetzt wird. Rechtsgrundlage in Bayern ist das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG); für die Gewährung der Zuschüsse sind Art. (...)
(...) bitte wenden Sie sich an einen Experten, der sich mit diesem Thema befasst; einen solchen würde ich am historischen oder auch politikwissenschaftlichen Institut einer Hochschule vermuten. Zudem gibt es Literatur, etwa das Buch "Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland: Abbauprobleme und Restbestände" von Michael Rensmann. (...)
(...) ich gehe davon aus, dass Sie in einer Bibliothek genügend Literatur finden, in der Sie Fakten zu den von Ihnen gemeinten Besatzungsrechten nachlesen und recherchieren können. (...)
Sehr geehrter Herr Neumaier,
Ihre Nachricht vom 5. November hat mich erreicht.
Ich habe sie zuständigkeitshalber an unseren fachpolitischen Politiker unserer Fraktion weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
(...) Bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs umfasst“ (Orientierungssatz 2d). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht nicht die Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommen als Alternativlösung zum gegenwärtigen Ansatz, da das BVerfG in seinem Urteil klarstellt, dass weder die Regelleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums unzureichend sind (Orientierungssatz 4b. aa.), noch das die gewählte Methode zur Berechnung des Regelsatzes im Grundsatz falsch sei (Orientierungssatz 4c. (...)