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Frage von Wolf H. •

Frage an Kurt Beck von Wolf H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beck,

auf die Fragen von Markus Kuhn vom 15.02.11 und von Markus Spreyer vom 28.02.11 zum mangelnden Nichtraucherschutz antworteten Sie, dass Ihr Gesetz auf eine breite Akzeptanz bei Rauchern wie bei Nichtrauchern stoße.

Wie können Sie diese Aussage konkret belegen?

Nicht nur mir vermittelt sich ein ganz anderer Eindruck, auch zu sehen an den vielen kritischen Fragen zum ungenügenden Nichtraucherschutz auf Abgeordnetenwatch sowie den vielen Rückantworten, die ich von Politikern - auch ihrer Partei - zu diesem Thema erhalte.

Kann es sein, dass Sie in dieser Frage einer Fehleinschätzung unterliegen und das „Ohr nicht mehr der Masse“ haben?

Um Ihre Behauptung zu beweisen, wie wäre es mit einer repräsentativen Umfrage durch ein renommiertes Institut im Auftrag der SPD, ansonsten sind solche Behauptungen wertlos?

Da Sie auf mehrere Fragen zum Nichtraucherschutz immer wieder betonen, an diesem Gesetz nichts ändern zu wollen, frage ich Sie:

Wie wollen Sie das Personal in der Gastronomie vor Krebs erregendem Tabakrauch schützen?

Der Verweis auf die Arbeitsstätten-Verordnung und den Bund ist hier nicht hilfreich, da Sie die Konstellation CDU - FDP kennen und wissen, dass sich in den nächsten Jahren dort keine Verbesserung abzeichnet, während Sie es in der Hand hätten, durch einen konsequenten Nichtraucherschutz hier im Land ihre eigenen Arbeitnehmer zu schützen.

Der Bund verweist gern auf die Länder, da der Nichtraucherschutz mit der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen sei.

Sie könnten also handeln. Werden Sie es aus diesen Gründen tun oder ist Ihnen die Gesundheit der Arbeitnehmer egal?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Kurt Beck
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hempel,

kürzlich war der Initiator des bayerischen Volksentscheids gegen das von der dortigen Landesregierung eingebrachten Nichtraucherschutzgesetzes zu Besuch in Rheinland-Pfalz. Er äußerte zur Situation in unserem Land, dass er hier keinen Bedarf für einen solchen Entscheid sehe. Auch dies belegt: Rheinland-Pfalz hat die richtigen Regelungen getroffen.

Der Gesundheitsschutz, ist Sache des Bundes und muss dort geregelt werden.

Im Übrigen stehe ich selbstverständlich für die Rechte von Arbeitnehmern ein.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck