(...) Es ist als ministerialfreie Eigenverwaltung des Verfassungsorgans Bundespräsident unabhängig und als oberste Bundesbehörde hierarchisch nicht in die Ministerialverwaltung des Bundes eingegliedert. Bei der Gewährung des Ehrensolds handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung einzelner Politiker, sondern um eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, auf Grundlage des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, das durch Art. (...)
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(...) den meisten Bürgerinnen und Bürgern ist überhaupt nicht bewusst, wie viele Komnpetenzen ddie Bundesrepublik Deutschland über die Beschlussfassung im Bundestag bereits an die Europäische Gemeinschaft abgegeben hat. Dadurch haben wir mit parlamentarischer Absegung im Legislativverfahren diese Kompetenzen übertragen. (...)
(...) Dies ist nicht der Fall. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Dieser Grundsatz gilt weiterhin. (...)
(...) Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. (...)
(...) Es freut mich, dass Sie sich in Ihrer Klasse mit der Situation der FDP auseinandergesetzt haben. Wie Sie sehr richtig schreiben, sieht die momentane Situation der FDP nicht rosig aus. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss oder gar wird. (...)
Sehr geehrter Herr Lauktien,