(...) Das Leistungsschutzrecht bietet den Presseverlagen in Zukunft das Recht Ihre Presseerzeugnisse im Internet zu verkaufen und auch zu kontrollieren. (...) Ich halte dies für falsch, da so die Urheberrechte untergraben und Bezahlschranken im Internet unterlaufen werden können. (...)
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(...) Es ist richtig, dass wir mit der Novellierung des BestattG hauptsächlich eine interreligiöse und interkulturelle Öffnung vornehmen wollen. Das heißt, wir möchten den Menschen, die hier in Baden-Württemberg leben, ermöglichen mit den Riten bestattet zu werden, die ihrer Religion und ihrer Kultur entsprechen. (...)
(...) Da wir aus Untersuchungen wissen - und Sie weisen zu Recht darauf hin -, dass viele Raucher ohne professionelle Hilfe einen langfristigen und anhaltenden Rauchstopp nicht schaffen, setze ich mich dafür ein, dass die Nikotinabhängigkeit als Suchterkrankung anerkannt wird. Dies bedeutet in der Folge, dass auch die ärztliche Behandlung einer solchen schweren Suchterkrankung von den Krankenkassen übernommen werden müsste. (...)
(...) Das Ergebnis der Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ist, dass es über den Untersuchungszeitraum von zehn Jahren in den betrachteten Ländern - Italien, England, Slowakei, Dänemark, Finnland, Portugal, Bulgarien und Griechenland keinen Zusammenhang zwischen den Gesetzesänderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums gibt. Die Bundesregierung setzt weiterhin auf ein gesetzliches Cannabisverbot, da sie dies neben anderen Maßnahmen als eine erforderliche Strategie zur Nachfragereduzierung für Deutschland ansieht. (...)
(...) der Landtag hat sich in einer Resolution mit den Stimmen aller Fraktionen gegen Fracking ausgesprochen. Der Stormarner Kreistags hat ebenfalls einstimmig eine entsprechende Resolution unterstützt, der Lauenburger Kreistag auch. (...)
(...) Ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestellt wird oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Festlegung der Grenzwerte, bis zu denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden können, obliegt der Zuständigkeit der Länder. (...)