(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern. Gerne lege ich Ihnen meinen Standpunkt dazu dar. (...)
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(...) In Bayern gibt es, wie übrigens in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen auch, kein Bildungsfreistellungsgesetz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag auf Urlaub für die berufliche Fort- und Weiterbildung zu stellen, soweit dies im jeweiligen Tarifvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag gewährt ist. (...)
(...) Statistiken zeigen, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Ländern, in denen eine gesetzliche Regelung für einen „Bildungsurlaub“ der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht, nicht höher ist als in Ländern ohne entsprechende gesetzliche Regelung. (...)
(...) Nur zur Beschaffung von Sattelitenfotos und gar deren Veröffentlichung im Internet kann ich nichts beitragen. Mir ist ja so manches möglich, aber ich kenne den Astronauten, von dem die Bilder stammen sollen, nicht und mein Zugang zu Sattelitenfotos von Ufos ist doch eher bescheiden. (...)
Sehr geehrter Herr Borgmann,
bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort auf Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de mit großer Verspätung kommt.
(...) Diese von Ihnen angesprochene Gesetzeslücke ist jedoch inzwischen behoben; der Landtag hat am 16. Mai 2013 ein Gesetz verabschiedet, das seinen Abgeordneten die Beschäftigung von Familienmitgliedern bis zum vierten Verwandtschaftsgrad verbietet. Dieses Gesetz beinhaltet im Übrigen auch einen Passus zur Offenlegung von Nebeneinkünften. (...)