(...) Sie haben die Beschreibung der Abstimmung des Bundestages sehr verkürzt dargestellt. Der Bundestag hat vor der Sommerpause darüber abgestimmt, ob die bestehende Regelung zur Bestechung von Abgeordneten verschärft werden soll. Im Jahr 1994 wurde bereits eine Regelung zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung in das Strafgesetzbuch (§ 108e StGB ) eingefügt. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Die FDP liegt großen Wert darauf, dass es keine Verbeamtung des Deutschen Bundestages gibt. Der Beamte hat seinen Pflichten neutral nachzukommen. Ein Abgeordneter ist nach Grundgesetz Art. (...)

Diese Meinung kann ich teilen. Soweit mir bekannt ist, kandidiert für den Wahlkreis 233 kein krimineller Kandidat. Haben Sie einen bestimmten Politiker im Auge???
(...) ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der ödp ist es, keine Firmenspenden anzunehmen um so eine echte Unabhängigkeit u.a. von Lobbyisten zu verhindern und schon Korruption im Vorfeld unmöglich zu machen. Außerdem unterliegt jeder Mandatsträger der ödp einem Ehrenkodex indem man jegliche Form der Vorteilsannahme untersagt: (...)

(...) Aber der ist in Deutschland so lasch gefasst, dass dies internationalen Standards nicht entspricht. Deshalb ist auch immer noch nicht die UN Konvention zu Korruption von Abgeordneten in Deutschland ratifiziert. Ansätze zur Neufassung des Paragraphen, der letzte im Juni, wurden immer wieder von der jeweils herrschenden Regierung verhindert (rot/gelb und auch die Vorgänger-Regierungen) (...)
(...) Die verfassungsrechtliche Trennung zwischen Streitkräften und Wehrverwaltung halten wir nach wie vor für sinnvoll, denn sie ist Ausdruck des Primats der Politik. Eine gewisse Verschränkung von Wehrverwaltung und Streitkräften lässt der Artikel 87 des Grundgesetzes aber zu, wenn diese für eine wirksame Aufgabenerfüllung der Bundeswehr unerlässlich ist. Dabei muss es darum gehen, übermäßige Doppelstrukturen und ein gegenseitiges Behindern von Wehrverwaltung und Streitkräften zu verhindern. (...) Entscheidend ist, dass die Dienstposten der Wehrverwaltung mehrheitlich zivil besetzt bleiben. Die von Ihnen angesprochenen Wechseldienstposten und die Auslagerung von Aufgaben der Wehrverwaltung an andere Ressorts wurden durch die schwarz-gelbe Bundesregierung im Zuge der Bundeswehrreform geschaffen. (...)