Die Frage einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bleibt deshalb aus Sicht vieler Akteure weiterhin ungelöst.
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Seit Langem setze ich mich als Bundestagsabgeordneter dafür ein, dass diese Praxis endlich beendet wird.
Auch eine von CDU und CSU mitgetragene Bundesregierung muss sich an diesem Anspruch messen lassen. Wo Bürgerinnen und Bürger konkrete Fragen stellen, sollten diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beantwortet werden.
Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.
Aus meiner Sicht werden wir die finanziellen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems nur bewältigen können, wenn wir neben kurzfristigen Maßnahmen auch die strukturellen Ursachen der Kostenentwicklung in den Blick nehmen.
Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen