Ein völkerrechtliches Mandat für die Intervention gibt es nicht. Oberste Priorität hat der Schutz der Zivilbevölkerung.
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Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), das seit dem Schuljahr 2025/26 schrittweise wieder eingeführt wird, steht den Schulen wieder mehr Lernzeit zur Verfügung. Diese zusätzliche Zeit soll unter anderem genutzt werden, um Inhalte gründlicher zu behandeln und Zusammenhänge besser zu vermitteln.
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.
In Deutschland gibt es in einigen Bereichen unbestritten einen spürbaren Investitionsstau, der auch unsere Infrastruktur belastet.
Wir halten eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung weiterhin für dringend notwendig und bleiben deshalb politisch an dem Thema dran. Dazu haben wir bereits mehrere schriftliche Fragen sowie eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.