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Christos Pantazis
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Frage von Carolin W. •

Werden Sie die Budgetierung in der psychotherapeutischen Versorgung und die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien am 29.4.26 stoppen?

Bereits die Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5% wird die Versorgungssicherheit massiv gefährden. Durch weitere Sparpläne in Form der geplanten Budgetierung und Kürzung der Leistungszuschläge für Kurzzeittherapien wird die Lage weiter zugespitzt. Eine Budgetierung führt zu massiver wirtschaftlicher Unsicherheit für psychotherapeutische Praxen sowie regionalen Ungleichheiten.

Psychotherapie spart nachweislich Folgekosten, die durch AUs und Erwerbsminderungsrente entstehen.

Ich verweise auf Stellungnahme des Aktionsbündnis Psychotherapie, der Berufsverbände und der Psychotherapeutenkammern

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Schilderung Ihrer Sorgen hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen in der psychotherapeutischen Versorgung. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Diskussionen über Honoraranpassungen, mögliche Begrenzungen bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sowie die geplante Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhebliche Verunsicherung auslösen.

Zunächst ist wichtig zu unterscheiden: Die Honoraranpassung um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare politische Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Krankenkassen. Davon getrennt zu betrachten sind die derzeit diskutierten Maßnahmen im Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die insgesamt angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und würden ohne Gegenmaßnahmen weiter ansteigen. Ziel ist daher, die Finanzierungsgrundlagen der GKV langfristig zu stabilisieren und die Ausgabenentwicklung besser zu steuern.

Das bedeutet aus meiner Sicht jedoch ausdrücklich nicht, dass psychotherapeutische Versorgung infrage gestellt wird. Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Zudem ist fachlich unbestritten, dass frühzeitige und wirksame psychotherapeutische Behandlung nicht nur persönliches Leid reduziert, sondern häufig auch langfristige Folgekosten vermeiden kann - etwa durch weniger Arbeitsunfähigkeit oder verringerte Erwerbsminderungen.

Gerade deshalb nehme ich die Hinweise der Berufsverbände, Kammern und des Aktionsbündnisses Psychotherapie sehr ernst. Im parlamentarischen Verfahren wird sorgfältig geprüft werden müssen, welche konkreten Auswirkungen die vorgesehenen Regelungen auf Versorgungssicherheit, Wartezeiten sowie die wirtschaftliche Stabilität psychotherapeutischer Praxen hätten. Aus meiner Sicht darf es nicht dazu kommen, dass bestehende Versorgungsengpässe oder regionale Ungleichheiten weiter verschärft werden.

Eine endgültige Entscheidung über den Gesetzentwurf ist noch nicht getroffen worden. Die parlamentarischen Beratungen stehen erst am Anfang. Ich werde mich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen mit einer verlässlichen und bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung vereinbar bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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