
Sehr geehrter Herr G.,
Sehr geehrter Herr G.,
(...) ich - und Sie sicher auch - kenne eine Menge Lehrer, die die Vermittlung von Bildung an Kinder und Jugendliche als wichtige gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung sehen. Ich glaube nicht, dass ein "Recht auf Faulheit" automatisch bedeuten würde, dass diese Menschen ihren Beruf von heute auf Morgen hinwerfen würden - solange die Arbeitsbedingungen annehmbar sind. (...)
(...) Ich halte es für wichtig, Kinder sobald wie möglich mit technischen Hilfsmitteln des Alltags vertraut zu machen und dies angemessen einzuordnen. Damit meine ich den Zugang und die Verwendung von Smartphones, Tablets und Computern für Youtube, Messenger, Wiki, etc., mit dem sie ja häufig bereits schon zu Grundschulzeiten viel Kontakt haben. (...)
(...) Dort heisst es unter anderem: "Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Elektronik und Informationstechnologien sollten schon in der Grundschule spielerisch kleinere Programmierungen, möglichst auch von einfacheren Mikrokontrollern, erlernt werden." (...)
(...) Kleine Mitgliedstaaten haben mindestens 6 Abgeordnete. Dies hat zum Ziel die politische Pluralität eines jeden Mitgliedstaats auch im Europäischen Parlament abzubilden: wäre dies nicht der Fall, würden beispielsweise die Oppositionsparteien eines kleineren Landes so gut wie nie dem Parlament angehören. Politische Pluralität zu wahren und zu fördern ist ein Anliegen der EU, denn sie gehört zu einer lebhaften Demokratie und zur Weiterentwicklung der Gesellschaften unbedingt dazu. (...)
(...) Dieses Vorgehen verstößt zudem auf eklatante Weise gegen das obliegende Neutralitätsgebot, gegen die Zurückhaltungspflicht und insbesondere gegen das Indoktrinationsverbot an unseren Schulen, wenn bereits Grundschulkinder vielfältige sexuelle Verhaltensweisen vermittelt werden müssen. Ich betrachte diese „Erziehung" als unzulässigen Eingriff in die Intimsphäre junger Menschen, er ist unsensibel und rundweg abzulehnen. Darüberhinaus ist über den Lehrplan „Sexualerziehung“ der Versuch zu sehen, das in Art. (...)