(...) Vielerorts schränkt Kameraüberwachung freiheitliche Grundrechte unverhältnismäßig zugunsten einer "gefühlten Sicherheit" ein. (...)
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(...) der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist allerdings völlig unverhältnismäßig. (...)
(...) Der Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung auf Grundlage algorithmischer Verfahren und „intelligenter Videoüberwachung“ im öffentlichen Raum (...)
(...) ich glaube nicht, dass der permanente Vergleich von Cannabis und Alkohol zielführend ist. (...)
(...) ich glaube nicht, dass Unterstellungen weiterhelfen. (...)
Für ein allgemeines Verbot von Gesichtserkennungssoftware bin ich aber nicht. Es muss im Einzelfall eine besonnene Abwägung geben. Wenn Gesichtserkennungssoftware in besonderen Fällen einen hohen Nutzen, für beispielsweise Sicherheitsbehörden hat, dann muss effektive Software mit hoher Trefferquote auch eingesetzt werden können.