
Erstens ist die NATO ein Zusammenschluss freier und souveräner Staaten, die sich aufgrund gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenschließen.
Erstens ist die NATO ein Zusammenschluss freier und souveräner Staaten, die sich aufgrund gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenschließen.
Ich gehe davon aus, dass dies in der neuen Legislaturperiode zügig geschieht. Dazu bedarf es erneut eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums liegt. Ein Zeitplan dafür ist mir jedoch bisher nicht bekannt.
Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz sehen die Möglichkeit vor, dass sich ein Bundesland für unabhängig erklären könnte
Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Förderung privater Altersvorsorge durch leichteren Zugang zum Kapitalmarkt. Frühstart-Rente soll Einstieg erleichtern mittels niederschwelliger Angebote z.B.ETF