Windkraft ist Pflicht für Klima & Unabhängigkeit. Aber: Nur mit Beteiligungsgesetz! Profite gehören Bürger:innen & Kommunen, nicht Konzernen.
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Grundsätzlich sind Honorarvereinbarungen Teil der ärztlichen Selbstverwaltung – und es ist richtig, dass diese nicht unmittelbar politisch festgelegt werden. Eine direkte Einflussnahme ist daher weder vorgesehen noch sinnvoll. Gleichwohl äußern wir uns als Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Entwicklung sehr kritisch.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und Ihren Unmut gut nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist.
Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung. Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.

Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich leider keine direkte Möglichkeit, in diesen Beschluss einzugreifen oder ihn zu beanstanden, da die Honorarfestsetzung im Bundesrecht (SGB V) verankert ist. Ich habe Ihre Nachricht jedoch an meinen MdB Hans Koller weitergeleitet.