Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
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Wir fragen die Landesregierung konkret nach der Möglichkeit, den Beschluss der Honorarkürzungen durch das Bundesministerium für Gesundheit zu beanstanden. Hier sehen wir NRW-Gesundheitsminister Laumann in der Verantwortung, Druck auf seine Parteikollegin und Bundesministerin Warken geltend zu machen, damit es zu keinem Versorgungsengpass durch die Honorarkürzungen kommt.
Für uns ist klar: Diese Entscheidung sendet kein gutes Signal – weder für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst noch für die Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind.
Auskömmliche Praxisführung bleibt möglich, Versorgung und Beitragsstabilität müssen zusammen gedacht werden.
Mit dem Reformpaket wird das große Defizit der GKV geschlossen und Fehlanreize werden korrigiert. Ziel ist eine verlässliche Versorgung für alle – auch damit gesetzlich Versicherte wieder besser an Termine kommen.
Das ist für viele gesetzlich Versicherte ein Ärgernis, das wir ernst nehmen.