Antwort 22.11.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Für alle Maßnahmen ist ein strenger verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab anzulegen.
Für alle Maßnahmen ist ein strenger verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab anzulegen.
Für gesundheitspolitische Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachsprecherinnen in Bund und Land wenden.
Der Impfstatus der im Bundestag beschäftigten Personen wird nicht zentral erfasst, daher ist die Impfquote nicht zu ermitteln.
Diese Zahl ist nicht bekannt - ich schätze aber, dass sich auch in den Parlamenten die durchschnittliche deutsche Impfquote widerspiegelt.
Zu Ihrer Frage, wie viele Abgeordnete im neuen Deutschen Bundestag geimpft sind, kann ich Ihnen nur mitteilen, dass solche Zahlen nicht vorliegen.
Ich gehe aber davon aus, dass sehr viele Abgeordnete geimpft sind, wie eine Mehrzahl der Bevölkerung.