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Unabhängig davon, dass mir mangels detaillierter Kenntnis der Abläufe und Vorgehensweise bei der ukrainischen Militäraktion „Spinnenetz“ in Russland eine abschließende Bewertung nicht möglich ist, dürfte die von Ihnen ins Feld geführte Norm des Artikel 37 Absatz 1 (c) des Zusatzprotokolls I der Genfer Konventionen hier keine Anwendung finden



Meine Antworten zu Art, Dauer und Umfang der Kontrollen an den Grenzen finden sie bitte hier: https://www.youtube.com/watch?v=KNiVIl-zCcQ

In Zeiten wie diesen und vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, mit denen unser Land zu kämpfen hat, wäre eine Aussetzung der o.g. Regelung in diesem Jahr der richtige Schritt und das richtige Signal gewesen. Das war leider nicht mehrheitsfähig, weil man sich auf die Empfehlung der Expertenkommission beruft - auch dafür gibt es gute Argumente.