Eine verfassungsrechtliche Prüfung über ein hypothetisches Verbot ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot nicht ausreichend gegenüber den Herstellern gerechtfertigt werden kann und einen Eingriff in ihre Grundrechte der Berufs- und Meinungsfreiheit darstellen würde.
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Antwort 13.03.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.11.2023 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Gesetzlich wurden alle Privilegien, Rechte und Titeln mit der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 abgeschafft.
Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Klimaschutz gegeben. Gleichzeitig müssen wir unser Land wirtschaftlich stark halten.
Antwort 22.08.2023 von Jörg Hillmer CDU
Aktuell sind nur noch 39% der Menschen in Deutschland mit der Demokratie zufrieden.
Antwort 15.09.2023 von Pascal Leddin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Antwort 29.08.2023 von Wolfgang Kubicki FDP
Ich bin jedoch nicht der Auffassung, dass ein - wie auch immer ausgestaltetes - Werbeverbot für Süßigkeiten den gewünschten Effekt zeitigen wird, diesem Problem Herr zu werden