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Es sind keine deutschen Streitkräfte an Kampfhandlungen beteiligt und dies auch nicht vorgesehen ist. Hierauf spiele ich in dem oben zitierten Tweet an.

Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.

Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.

Frau Brugger hat diese Frage im September 2021 auf Abgeordnetenwatch ausführlich beantwortet. Ihre Antwort finden Sie hier:

Deshalb bedarf es einer grundlegenden Reform des gesamten ÖRR und besonders des rbb. Aufklärung tut not.