
Die Erhebung einer Nutzungspauschale für die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen, bei der Gewinne erzielt werden sollen, wie sie durch die derzeitigen Regelungen vorgesehen ist, halte ich für legitim.
Die Erhebung einer Nutzungspauschale für die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen, bei der Gewinne erzielt werden sollen, wie sie durch die derzeitigen Regelungen vorgesehen ist, halte ich für legitim.
Eine Nutzungspauschale für Wandertage im hessischen Staatswald zu erheben ist absurd.
HessenForst erhebt in der Tat zur Nutzung der Staatswälder für Veranstaltungen ab einer gewissen Teilnehmerzahl eine Nutzungspauschale zur Deckung eventueller Schäden und für den Verwaltungsaufwand. Wir finden , dass man das allgemein überdenken sollte.
Die Frage kann ich mit einem klaren und eindeutigen JA beantworten.