Antwort 15.01.2024 von Bodo Ramelow Die Linke
Für eine Antwort ist es zu früh
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Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Ich kann Ihnen trotzdem grundsätzlich schreiben: Die Fraktionen entscheiden darüber, welche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Innerhalb der Gesetzesreform werden auch die Anwendungshinweise entsprechend aktualisiert und ergänzt.
Auf der anderen Seite wäre das aus meiner Sicht der beste Moment für dessen Wiedereinführung - wenn der Haushalt es hergäbe.