ich bin grundsätzlich dafür, auch nach 2023 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie beizubehalten.
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Um Verzögerungen bei der Bewilligung nach Möglichkeit zu verhindern, werden derzeit alle Hebel in Bewegung gesetzt, um kurzfristig Reserven zu mobilisieren. Im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen wurden zuletzt Anfang August dieses Jahres rund 15 Millionen Euro an Reserven für die Eigentumsförderung freigegeben.
In der aktuellen Situation bemühen wir uns intensiv darum, alle Reserven zu mobilisieren.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Herr Habeck keinen Einfluss auf einzelne Verfahren nehmen kann. Auch eine Hilfe bei der Ermittlung, wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist, ist nicht möglich.
In der aktuellen Legislatur hat mein Kollege Marco Buschmann als Justizminister das Bürokratieentlastungspaket 4 in den Bundestag eingebracht. Das ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau, weitere sollen folgen.
Die bisherige (rein) steuerliche Förderung der Privathaushalte soll um ein Zulagen- und Gutscheinsystem ergänzt werden.