Antwort 11.08.2006 von Klaus Rathmann Die Linke
Guten Tag, Herr Wreege,
Guten Tag, Herr Wreege,

Sehr geehrter Herr Mickel,

Aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip leitet sich der Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf eine soziale Grundsicherung ab. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen" wird durch den Staat in Form der Sozialhilfe gewährleistet.
Sehr geehrter Herr Dr. Paetzold,

Sehr geehrter Herr Dr.Pätzold,

Sehr geehrter Herr Dr. Katz,
ich verweise auf meine Antwort an Herrn Zedler.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Fugmann-Heesing