
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Sehr geehrter Herr Stiefel,
(...) Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinwaffen mit dem neuen § 42a WaffG unter Strafe stellen. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Waffen gelten. Da jedoch nur das Führen dieser Anscheinswaffen verboten wird, bleiben sowohl der Erwerb als auch der Transport der erworbenen Waffe in einem Behältnis nach Hause erlaubt. (...)
(...) im Auftrag von Frau Künast, danke ich Ihnen für Ihre Frage zu Softairwaffen. Ein neues Sicherheitsrisiko ist durch den legalisierten Besitz und das Führen von Anscheins- und Softairwaffen entstanden, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. (...)
(...) Für mich sind Anscheinswaffen einfach kein Spielzeug. Wie Sie richtig erkennen, bergen Softair- und Anscheinswaffen auch so schon ein großes Risiko: Das betrifft bereits die Geschossenergie an sich, insbesondere die Augen sind schon bei einer Geschossenergie von weit unter 0,5 Joule erheblich gefährdet. (...)
(...) ich bin für ein sehr strenges Waffenrecht. Mir ist bewußt, daß insbesondere Jäger und Sportschützen besonders zuverlässig im Umgang mit Waffen sind. (...)