Sehr geehrter Herr Recktenwald,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Recktenwald,
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(...) Ich bin aber dennoch davon überzeugt, dass trotz der schweren Menschenrechtsverletzungen in Tibet ein Olympia-Boykott wenig bringen würde – weder den Menschenrechts-Aktivisten in Tibet noch der Bevölkerung in China. Mit einem Boykott der Olympischen Spiele würde dem Sport eine Verantwortung übertragen, der er nicht gerecht werden kann. Sport ist nicht das Allheilmittel gegen Unruhen und Menschenrechtsverletzungen. (...)
(...) Unbestritten ist, dass die Pensionärinnen und Pensionäre in den letzten Jahren einige Einbußen haben hinnehmen müssen. Die Versorgungsempfänger haben erhebliche Einsparungsleistungen erbracht, wie beispielsweise die Niveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 und die Kürzungen der Versorgung durch die zweimalige Halbierung der Sonderzahlungen. Ich kann sehr gut verstehen, dass die Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge erwarten, dass ihre Bezüge nunmehr fühlbar angepasst werden, und zwar gesetzesgemäß im gleichen Umfang wie die Aktivbezüge, zumal die Versorgungsbezüge als einzige Alterseinkunft seit Jahren real gekürzt wurden und werden. (...)
(...) Februar 2008 betonte, ist ihm diese Entscheidung nicht leichtgefallen – schließlich handelt es sich bei der Unterstützung um Steuergelder in Höhe von einer Milliarde Euro. Auch mir bereitet es große Bauchschmerzen, wenn der Staat das Fehlverhalten von Banken ausbügeln soll. Einige argumentieren, dass Banken, die sich am Markt verzockt haben, mit den Konsequenzen leben müssten und im schlimmsten Fall Pleite gehen sollten. (...)
(...) Vielmehr sind die Sachverständigen aufgerufen, ihre persönliche Sachkunde und ihre persönlichen Kenntnisse über spezifische Schwierigkeiten der Materie in die Beratungen einzuführen. Folglich ist eine Falschaussage in einer Anhörung des Deutschen Bundestages gemäß § 153 Absatz 1 StGB nicht strafbar. Gemäß § 153 Absatz 2 StGB ist die Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss strafbar. (...)
(...) Die Lage ist so, dass die NATO-Doktrin bezüglich des Einsatzes von Atomwaffen und die betreffenden Regelungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht konform sind. Dies ist nicht das erstrebenswerte Optimum, dennoch leben wir mit diesen sich widersprechenden Regeln seit mehr als 50 Jahren – und dies trotz atomarer Bedrohungen während des kalten Krieges – sehr sicher. (...)