(...) zu dem in Rede stehenden Bildungsabschluss habe ich gegenüber der Landtagsverwaltung eine rechtliche Würdigung erbeten. Diese kam am 18.12.2008 zu folgendem Ergebnis: "Der vorgelegte Hochschulabschluss an der Parteihochschule "Karl Marx" belegt keinen Bildungsabschluss, der im Sinne der Bestimmungen des Einigungsvertrages zum Hochschulbereich als gleichwertig mit einem Hochschulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet werden kann. Er berechtigt auch nicht zu einer akademischen Berufsbezeichnung. (...)
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Antwort 09.09.2009 von Torsten Koplin Die Linke
Antwort ausstehend von Dieter Wiefelspütz SPD
Antwort 12.09.2009 von Kerstin Griese SPD
(...) Dass es eine leicht steigende Tendenz gibt, Kinder bei akuter Kindeswohlgefährdung aus der Familie herauszunehmen, ist eine Folge erhöhter Sensibilität der Jugendämter. Und das ist gut so. (...)

Antwort ausstehend von Ulrike Goldstein BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 09.09.2009 von Herbert Frankenhauser CSU
Sehr geehrter Herr Böhler,
Antwort ausstehend von Rainer Stinner FDP