Frage von Paul S. • 06.05.2025

Antwort von Astrid Wallmann CDU • 07.05.2025
Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an.
Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an.
Für die Erarbeitung des Koalitionsvertrages mussten daher tiefe inhaltliche Gräben überwunden sowie überhaupt eine Grundlage zu einer konstruktiven Zusammenarbeit geschaffen werden.
Als Parlamentarischer Geschäftsführer werde ich mich künftig um die parlamentarischen und fraktionsinternen Angelegenheiten kümmern
Was der Bevölkerung in Gaza allerdings wirklich helfen würde, ist ein Waffenstillstand.