(...) Zudem wird in den Verträgen keine Regelung über ein Streikrecht auf EU-Ebene vorgeschrieben, denn erneut sind die Mitgliedsaaten verantwortlich. Auf EU-Ebene gilt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. (...)
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(...) Die EU hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip keine Kompetenz, in die Regelungen auf nationaler Ebene zum Beamtentum (und somit auch deren Streikrecht) einzugreifen. In Deutschland haben wir in der Vergangenheit und entsprechend unserer Vorstellungen eines funktionierenden und effektiven Staates die Entscheidung getroffen, den Beamten kein Beamteneikrecht einzuräumen, auch wenn dies in anderen EU-Ländern und auch für EU-Beamte der Fall ist. (...)
(...) Damit hat das Beamtenverhältnis nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern vor allem auch eine gesellschaftspolitische Dimension. Ein Streikrecht der Beamten wäre damit bereits im Ansatz nicht vereinbar, weil dann die hoheitliche Aufgabenerfüllung nicht jederzeit sicher gestellt wäre. (...)
(...) Ich habe keine Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze, sondern stets eine umfassende Reform des Gesamtsystems der ermäßigten Mehrwertsteuersätze gefordert. Erst eine solche ermöglicht es, aufgrund des finanziellen Volumens und der Vielzahl der unterschiedlichen Tatbestände, die ungewollte Benachteiligung gesellschaftlicher Gruppen durch entsprechende Kompensationen zu verhindern. (...)
(...) beschlossen worden, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes erhielten daher seit 2006 statt 5 % nur 2,5 % ein5 %Jahresbezugs als Sonderzahlung. (...)