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(...) als eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips enthält die Strafprozessordnung Vorschriften, in denen geregelt ist, dass einem Beschuldigten unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rücksicht auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Damit soll einerseits das Interesse des Rechtsstaats an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren, andererseits die wirksame Verteidigung des Beschuldigten gesichert werden. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema „Auswahl der Pflichtverteidiger“, die ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe. (...)
(...) es ist in der Tat so, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestimmt wird, wenn der Angeschuldigte keinen Wunsch äußert. Das ist in der Strafprozessordnung in den von Ihnen aufgeführten Paragraphen so geregelt. Aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland ist es für die Politik nicht möglich oder vorgesehen, in die Entscheidungen einer unabhängigen Justiz einzugreifen. (...)
Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Melchior,
die von Ihnen behauptete "ständige Praxis und Erfahrung" kann ich weder bestätigen noch nachvollziehen.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch