(...) Aus ärztlicher Sicht hat eine vermutlich vergewaltigte Patientin unabdingbaren Anspruch auf seelischen Beistand, die Behandlung eventueller Verletzungen, eine unter Umständen anonyme, gerichtsverwertbare Spurensicherung und eine korrekte und vollständige Beratung, die den Hinweis auf die mögliche Einnahme der „Pille danach“ zur Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft einschließen muss. Wenn sich die Patientin dann für eine Notfallkontrazeption entscheidet, Ärztinnen oder Ärzte diese jedoch aus Gewissensgründen nicht selbst verordnen wollen, müssen sie der Patientin bei der Umsetzung ihrer autonomen Entscheidung helfen – und eine Verordnung an anderer Stelle ohne zusätzliche Belastung für die Patientin ermöglichen können. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.02.2013 von Rudolf Henke CDU
Antwort 28.01.2013 von Carola Reimann SPD
(...) Es gibt aber auch immer wieder Entscheidungen, bei der die Fraktionsdisziplin keine Rolle spielt. Das war beispielsweise beim Gesetz zur Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik oder in der vergangenen Legislaturperiode bei dem von mir initiierten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung der Fall. (...)
Antwort ausstehend von Michael Fuchs CDU
Antwort ausstehend von Michael Fuchs CDU
Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen CDU
Antwort 22.01.2013 von Halina Wawzyniak Die Linke
(...) ich lehne die Pläne der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht ab. Das Leistungsschutzrecht ist reine Klientelpolitik zugunsten der Presseverleger und beschädigt die freie Verbreitung von Informationen im Netz. (...)