Antwort 27.07.2022 von Delara Burkhardt SPD
da die Zuständigkeiten für dieses Thema auf Bundes- und nicht EU-Ebene geregelt sind
da die Zuständigkeiten für dieses Thema auf Bundes- und nicht EU-Ebene geregelt sind
Leider ist es mit der Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr möglich von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.


Grundsätzlich stehe ich neuen Technologien positiv gegenüber, dass betrifft auch einen möglichen automatischen Schienenverkehr