Antwort 28.07.2025 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine Politik, die nach vorne blickt und unser Land zukunftsfest macht.
Für eine Politik, die nach vorne blickt und unser Land zukunftsfest macht.
Als Bundesregierung haben wir uns deshalb im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.
Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.