Antwort 08.09.2022 von Paul Ziemiak CDU
Zu 1.) Nein.
Zu 2.) Nein.
Zu 1.) Nein.
Zu 2.) Nein.
2. Ist in Deutschland auch möglich (§4a Abs. 1 RVG)
Um zu vermeiden, dass Teile der interessierten Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – zum Beispiel bei Losverfahren, wie sie beim Landgericht München im NSU-Prozess praktiziert wurden –, ist die gerichtsinterne Übertragung von Gerichtsverhandlungen bei erheblichem Medieninteresse ein legitimer Weg
Die Bundesregierung hat diverse Entlastungen, wie die Gaspreisbremse, auf den Weg gebracht. Davon profitieren Haushalte schon im Dezember.
Dennoch befürworte ich keine uneingeschränkte staatliche Regulierung des Gaspreises. Vielmehr sollte ein Grundversorgungsbedarf benannt und vergünstigt, also preislich gedeckelt, angeboten werden.