Antwort 15.12.2022 von Hakan Demir SPD
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen eine Härtefallregelung beschlossen.
Erwachsene Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung haben im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.