Antwort 14.06.2023 von Hakan Demir SPD
Für die konkrete Verfahrensfrage und Beratung können Sie sich gerne an den Bundesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten wenden
Für die konkrete Verfahrensfrage und Beratung können Sie sich gerne an den Bundesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten wenden
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
Wir als AfD fühlen uns dem Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister aus Art. 56 i.V.m. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet, nach dem wir im Falle einer Regierungsübernahme vor allem zu beteuern hätten, unsere Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.