
Das BBVAngG soll dann im Anschluss daran nach der Sommerpause im Herbst kommen.
Das BBVAngG soll dann im Anschluss daran nach der Sommerpause im Herbst kommen.
Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.
Ich hoffe, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann
Vom forstwirtschaftlichen Sprecher der Fraktion, Sebastian Müller, ist Ihnen eine sehr ausführliche Antwort zugegangen, zu der ich keine Ergänzungen habe
Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu zusätzlichem Aufwand führen.