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In diesem Fall unterliegt das Präsidiumsmitglied der Ordnungsgewalt der jeweiligen Sitzungsleitung und könnte bei Störung der Ordnung oder Würde des Bundestages – wie alle anderen Abgeordneten auch – mit Ordnungsmaßnahmen belangt werden.
Ihre Frage kann ich mit JA beantworten; ich wurde am 20. Juli 2024 mit 102 von 103 Stimmen erneut für die CDU im Wahlkreis Backnang - Schwäbisch Gmünd nominiert
Ich habe mich entschlossen, bei der kommenden Bundestagswahl nicht erneut zu kandidieren und den Weg für Jüngere freizumachen.
Das wird in den nächsten Wochen bekannt gegeben