
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bedaure, aber zu den Landesbeamten in Baden-Württemberg kann ich nichts sagen. Da liegt die etwaige Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in der Zuständigkeit der Landesregierung.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bedaure, aber zu den Landesbeamten in Baden-Württemberg kann ich nichts sagen. Da liegt die etwaige Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in der Zuständigkeit der Landesregierung.
Nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts wird sich der Bundesgesetzgeber also auch noch einmal mit dieser Vorschrift zu befassen und entsprechende Änderungen durchzuführen haben.
Um direkt auf Ihre Frage einzugehen: Eine Partei kann in der Bundesrepublik Deutschland nicht einfach verboten werden.
Wenn es ein Ermittlungsergebnis gibt, dass die Täterschaft mit der notwendigen Eindeutigkeit nachweist, dann müssen daraus die notwendigen Konsequenzen erfolgen.
Ich sehe keine generelle Ungleichbehandlung, aber wir sollten die Entwicklung weiter im Auge behalten.