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Der vom Europäischen Rat beschlossene Direktwahlakt 2018 verpflichtet Deutschland dazu, eine Sperrklausel von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen.
Am Ende muss eine echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie ein klares Signal für die Förderung des Klimaschutzes stehen
Für beide der von Ihnen angesprochenen Förderprogramme können nun wieder Anträge bei der KfW gestellt werden.
Die konkrete Umsetzung des Projektes liegt jedoch nicht in meiner, sondern in der Verantwortung des Bundesfinanzministeriums. Frau Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, versicherte kürzlich, dass mit Hochdruck an der Direktauszahlung gearbeitet wird.
Allerdings sind wir in den meisten Fällen nicht klageberechtigt, da wir ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hinter unserer Klage versammeln müssten.