Frage von Ingrid S. • 15.07.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Nochmals möchte ich jedoch betonen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Umsetzung eines Lastenausgleichs weder politisch geplant noch beschlossen ist.
Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung
Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen